Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Grundsätzlich müssen Sie nicht angeben, wer zu dem Zeitpunkt Fahrer war. Allerdings könnten die Ermittlungsbehörden durch Zeugenbefragung Ihren Ehegatten als Fahrer ermitteln.
Spätestens dann sollte der Hergang aus Ihrer Sicht geschildert werden.
Welche Vorgehensweise ratsam ist, kann ich abschließend erst beurteilen, wenn Einsicht in die Ermittlungsakten genommen wurde, da dann ersichtlich ist, wie der Tatvorwurf lautet und ob er nachgewiesen werden kann. Hierzu rate ich dringend.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Rückfrage vom Fragesteller
10.06.2010 | 21:14
Hallo, jetzt habe ich eine Ladung erhalten und ich soll vor Gericht aussagen. Ich muss aber arbeiten und kann auch nicht so ohne weiteres frei machen.
Muss ich den vor Gericht erscheinen? ich kann auch nicht mehr aussagen als das was ich bereits schriftlich zur Kenntnis gegeben habe.
MfG.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11.06.2010 | 06:30
Sehr geehrte Fragestellerin,
hiermit nehme ich zu Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Grundsätzlich müssen Sie vor Gericht erscheinen und aussagen.
Offensichtlich handelt es sich um ein Verfahren gegen Ihren Ehegatten, diesbezüglich hätten Sie ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO
.
Wenn Sie nicht erscheinen können, müssen Sie das dem Gericht vortragen, dann kann eine schriftliche Aussage ausreichen. Hierzu müssen aber konkrete Hinderungsgründe vorliegen. Auch wenn Sie aus zwingenden beruflichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen können, müssen Sie dies im Einzelnen erläutern. Wenn der Arbeitgeber einen Lohnabzug vornimmt, weil Sie in der Zeit nicht für ihn gearbeitet haben, bekommen Sie hierfür eine Entschädigung.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin