Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ob der Arbeitgeber die Lohnzahlungen entsprechend ändern konnte, ist eine arbeitsvertragliche Frage. Hierzu müsste im Arbeitsvertrag eine Regelung enthalten sein, wann Ihnen der Lohn auszuzahlen ist bzw. Sie diesen Lohn spätestens erhalten.
Etwaige monatliche höhere Steuerabzüge sind durch die Einkommensteuererklärung oder auch Lohnsteuerjahresausgleich durch Einreichen einer entsprechenden Steuererklärung wieder an den Arbeitnehmer zu erstatten. Ob im Ergebnis durch eine etwaige Progression Sie jetzt durch einen Aufschlag auf das Bruttogehalt des letzten Monates im Ergebnis höher belastet sind, betrachtet auf das gesamte Jahr, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Wie gesagt, ob die Steuerberechnung richtig ist, können Sie bei der Veranlagung zur Jahressteuer klären lassen. Die Abzüge werden nur monatlich vom Arbeitgeber vorab einbehalten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Hermes, Rechtsanwalt