Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:
Eine Namensänderung ist grundsätzlich möglich. Hierzu müssen jedoch gem. § 3 Abs.1 NamÄnderG muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen. Es ist anzuzweifeln, ob Ihre Tochter auf Grund der Tatsache, dass Schmidt ein "Allerweltsnamen" ist,eine Änderung ihres Nachnamens genehmigt bekommt. Hierzu werden insbesondere die Interessen Ihrer Tochter mit den Interessen der Allgemeinheit, diesen Namen beizubehalten, abgewogen. Jedoch könnte hier u.U. eine Chance bestehen,wenn Gründe bestehen, dass Ihre Tochter auf Grund der Beziehung zu ihrem Vater eine Namensänderung wünscht. Sie sehen, es kommt hier entscheidend auf die Umstände des Einzelfalles an. Ein bloßer Wunsch der Namensänderung genügt jedoch nicht.
Bezüglich der Kosten kann ich Ihnen mitteilen, dass sich diese bei einem Antrag auf Namensänderung zwischen 2,50 Euro und