Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider kommt es immer wieder vor,
dass Kinder bei Umgangsfragen instrumentalisiert werden.
Allerdings lassen sich alle von der Kindsmutter behaupteten angeblichen Verhaltensweisen und Befindlichkeiten des Kindes durch Gutachter und Psychologen auch überprüfen. Ich glaube nicht, dass ein 2-jähriges Kind eine „Show" durchhalten kann.
Daher wird die Mutter auffliegen, wenn das Gericht eine Begutachtung verfügen sollte.
Allerdings gibt es immer noch Richter und Richterinnen die blind der Meinung sind, ein Kind gehört nur zur Mutter, insbesondere ein Kleinkind. Dem müssen Sie entgegentreten.
Dazu kommt der Umstand, dass sich selbst vereinbarte und gerichtlich angeordnete Umgänge faktisch nicht erzwingen lassen.
Die Mutter hat also grundsätzlich besserer Erfolgsaussichten, auch wenn sie juristisch im Unrecht sind.
Sie müssen daher dafür sorgen, dass die Dinge protokolliert werden, um später Rückfragen des Kindes beantworten zu können.
Im Falle der Trennung und Scheidung ist ein Antrag auf gemeinsame Elterliche Sorge an sich nicht erforderlich, da diese den Regelfall darstellen sollte.
Lügen und Unwahrheiten seitens der Kindsmutter sollten allerdings von Ihnen ernsthaft widerlegt werden, da sonst ein Beschluss gegen sie ergehen könnte, und Sie das Sorgerecht verlieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Helge Müller-Roden
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Fachanwalt für Arbeitsrecht