Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sofern im Arbeitsvertrag keine entgegenstehenden Regelungen enthalten sind, darf der Arbeitgeber den Schichtplan unter Beteiligung des Betriebsrats grundsätzlich ändern.
Was der Arbeitgeber dabei konkret beachten muss, können Sie hier nachlesen:
http://www.gloistein-partner.de/mitbestimmung-des-betriebsrats-bei-der-aenderung-des-schichtsystems-durch-den-arbeitgeber-was-haben-arbeitgeber-und-betriebsrat-zu-beachten
Es wird also darauf ankommen, ob das neue Schichtmodell mit Ihrem Arbeitsvertrag in Einklang zu bringen ist. Andernfalls muss Ihre Zustimmung eingeholt werden oder eine Änderungskündigung ausgesprochen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen