Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eine doppelte Staatsangehörigkeit für Sie kein Problem. Ihre Vermutung, man darf keine zweite Staatsangehörigkeit haben, ist nur bedingt richtig.
Wenn Sie die kolumbianische Staatsangehörigkeit aufgrund Geburt erhalten und trotz der Adoption diese behalten haben, dann dürfen Sie die entsprechenden Dokumente, wie Ausweise, Reisepass, etc. beantragen.
Wenn es aber erforderlich wird, einen Antrag zur "Wiedererlangung" der kolumbianischen Staatsangehörigkeit, dann sollten Sie dies nur tun, wenn Sie sich dies durch sog. Beibehaltungsantrag nach § § 25 StAG sich genehmigen lassen, ansonsten würden Sie die deutsch Staatsangehörigkeit verlieren.
Buen fin de semana!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen