Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihr Rechtsanwalt konnte gemäß § 32 Abs.2 RVG Rechtsmittel gegen die Wertfestsetzung einlegen. Da es sich um einen Anspruch aus eigenem Recht (=des Anwalts) handelt, brauchte er hierzu auch nicht Ihre Zustimmung.
Da Sie durch den neuen Beschluss des Amtsgerichts aber selbst mit Kosten über 200 EUR beschwert sind (ca. 4000,- EUR höhere Anwaltskosten), können Sie Ihrerseits nach § 68 GKG Streitwertbeschwerde gegen diese Entscheidung einlegen. Die Beschwerde wird bei dem Gericht eingereicht, das den Beschluss verfasst hat. Das Verfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet, § 68 Abs.3 GKG.
Ich hoffe, Ihnen eine erste hilfreiche Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Unklarheiten benutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.
Bedenken Sie bitte, dass ich Ihnen hier im Rahmen einer Erstberatung ohne Kenntnis aller Umstände keinen abschließenden Rat geben kann. Sofern Sie eine abschließende Beurteilung des Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem bei Einsicht in sämtliche Unterlagen konkret zu erörtern.
Ich wünsche Ihnen ebenfalls frohe Weihnachten und verbleibe
mit freundlichen Grüßen