Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung gerne wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist es die Pflicht des Exporteurs, die Ausfuhrbestimmungen seines jeweiligen Landes zu kennen. Sofern er Waren (auch international) anbietet, die einer Exportbeschränkung unterliegen, so erfolgt dies grundsätzlich auch in seiner Verantwortung. Sofern Sie als Besteller die Einfuhrbestimmungen Ihres Aufenthaltsortes Deutschland nicht verletzen, stellt die Bestellung des Gewehrabzugs für Sie auch grundsätzlich kein rechtliches Problem dar. Sie Ausfuhrbestimmungen bzw. –beschränkungen der USA kann grundsätzlich auch nur der dort ansässige Vertragspartner verletzen. Für eine spätere Einreise in die USA dürften sich demnach keine Schwierigkeiten aus dieser Bestellung für Sie ergeben, da Sie mit der bloßen Bestellung nicht die Ausfuhrbestimmungen der USA verletzt hätten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung verschaffen. Hinweisen möchte ich noch darauf, dass dieses Forum nur eine erste rechtliche Einschätzung des von Ihnen geschilderten Sachverhalts leisten kann. Eine umfassende Rechtsberatung kann und soll hierdurch nicht ersetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen,