Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten.
I. Sie konnten dann Ihr Widerrufsrecht wirksam ausüben, wenn Sie vor Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht hingewiesen worden sind (wovon ich an dieser Stelle ausgehe). Danach war das Widerrufsrecht nicht erloschen, weil es an einer ordnunsgemäßen
Belehrung fehlte. Auf die anderslautenden AGB des Anbieters kommt es daher nicht an.
II. Zusätzlich sollten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Denn nach Ihren Informationen war es vor Beginn des Spiels nicht erkennbar, dass je ein Betrag von 15 € zu zahlen war. Die Preisinformation wurde erst nach Beginn des Spiels „veröffentlicht“, was einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt.
III. Stellen Sie sich daher gegenüber dem Anspruchsteller auf den Standpunkt, dass Sie einerseits wirksam Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, andererseits sollten Sie unverzüglich die Anfechtung des Vertrages erklären. Ansprüche bestehen danach gegen Sie nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
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Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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Prinz-Georg-Str. 91
40479 Düsseldorf
Tel. 0211 / 44 97 630
Fax: 0211 / 44 97 631
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Diese Antwort ist vom 04.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort,
aber ich hab noch eine Nachfrage, könnten Sie sich die Seite millionenquiz einmal ansehen? Hier ist zu Beginn eine Leiste mit verschiedenen Dingen wie AGB, Gewinne, Spielregeln. Ich bekam die Seite als e-mail und dachte ok. fängst du direkt einfach mal an die Fragen zu beantworten, nach Erreichen der Gewinnstufe 2 wird man aufgedordert sich zu registrieren um weiter zu spielen. Dies hab ich leider getan...dann ist mir erst nach 6 maligem beantworten klar geworden es fallen die bereits erwähnten Gebühren an. Könnten Sie sich dies mal ansehen und mir nochmal genau zu sagen welche Chance ich gegen diese Verbrechr habe. ich bin ganz aufgeregt und hab Angst jetztSchwierigkeiten zu bekommen. Ich sehe nicht ein die Kosten zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ich bleibe bei meiner Einschätzung. Die Preisangabe ist meiner Ansicht nach nicht deutlich genug. Daneben ist die ganze Aufmachung nicht „klar“, d. h., dem Verbraucher ist nicht deutlich, dass er an einem kostenpflichtigen! Spiel teilnimmt. Insoweit verweise ich auf meine obigen Ausführungen. Sie sollten insbesondere die Anfechtung erklären.
Sollte man Sie dennoch zur Zahlung auffordern, so können Sie sich gerne an mich wenden.
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Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
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