Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Es dürfte zwar ein verbindliches Angebot vorliegen, gleichwohl hält sich die Überschreitung des Endbetrags wohl gerade noch im Rahmen des Zulässigen. Aus dem Umstand, dass Sie in dem Moment, in dem der Angebotspreis überschritten wurde, darüber nicht informiert wurden, können Sie leider keinen Honig saugen, da Ihnen im Ergebnis im rechtlichen Sinne kein Schaden entstanden ist, den Sie bei dem Vertragspartner ansetzen könnten.
Zur Frage, welche Überschreitung zulässig ist, gibt es verschiedene Positionen. Teilweise wird vertreten, dass eine Abweichung von 10 % bis 15 % zulässig ist. Andere halten eine Abweichung von sogar bis zu 20 % für unproblematisch. Die hier vorliegende Überschreitung dürfte also noch zulässig sein.
Im Ergebnis muss ich Ihnen dazu raten, die Rechnung zu bezahlen. Ansonsten versuchen Sie doch argumentativ, den Unternehmer davon zu überzeugen, den Rechnungsbetrag angemessen zu reduzieren.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen Alles Gute in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt