Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in den Kaufvertrag nicht möglich ist. Eine Auslegung kann nur anhand der Gesamtumstände und des Gesamtkontexts erfolgen.
Wie Sie bereits selbst richtig erkannt haben, hängt hier alles an dem Begriff „circa" dieser ist nicht gesetzlich definiert und Auslegungsfrage. Ich kann von hieraus leider wie gesagt nicht sagen, ob sich aus anderen Klauseln im Vertrag eine konkrete Auslegung ergibt, welche Fläche damit gemeint sein kann.
Eine „circa"-Angabe dient dazu, sich bei Fläche im Rahmen von Kaufverträgen nicht auf jeden 100tel cm² festzulegen und deswegen nicht gleich einen Rechtsstreit zu führen. Es dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Im Rahmen von Mietverträgen wird eine bis zu 10%ige Abweichung toleriert. Hier liegen wir bei ca. 4%. Würde man diese Rechtssprechung übertragen, dann wäre es eine unwesentliche Abweichung. Wenn allerdings im Vertrag Klauseln auftauchen, die als Berechnungsgrundlage einen Preis pro Quadratmeter hat, dann könnte das darauf schließen lassen, das von beiden Parteien die Quadratmeter-genaue Abrechnung gewünscht und vereinbart war, obwohl die Formulierung von „circa" spricht.
Ich kann Ihnen anbieten den Vertrag zu prüfen, allerdings ist das nicht anhand der hier gebotenen Vergütung möglich. Sie können mich direkt kontaktieren, wenn Bedarf besteht, dann kann ich eine abschließende Prüfung anhand des Vertrags vornehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen