Sehr geehrter Fragesteller,
ich bin bundesweit tätig und kann Sie gegebenenfalls bei Ihrem Anliegen unterstützen.
Bitte nutzen Sie die hier hinterlegten Kontaktinformationen, um sich mit mir in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten erreichen Sie mit einem Klick auf meinen Namen bzw. mein Profil. Sie können mir auch bereits die vorhandenen Unterlagen zu senden. Die Gebühren für die außergerichtliche / gerichtliche Vertretung bei Ihrem Anliegen richten sich nach dem Gegenstandswert (§ 23 RVG
, hier nach Ihren Angaben unter € 600,00). Bei einem Gegenstandswert von € 600,00 betragen die Kosten der außergerichtlichen Vertretung € 124,00 netto zzgl. 19 % USt.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schilling
-Rechtsanwalt-
Diese Antwort ist vom 18.05.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Christian Schilling
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60313 Frankfurt am Main
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Web: http://www.businesslawfrankfurt.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Christian Schilling
Sehr geehrter Herr Schilling
ich nehme Ihr Angebot an, vorausgesetzt Sie können dem Gericht bis
23.5. ein erstes Schreiben (AG Augsburg) zu kommen lassen. Um Frist-
verlängerung wurde vorgestern bereits gebeten UND ich Ihnen heute NACHT bzw. morgen früh alle Unterlagen gescannt zu kommen lassen
kann.
Bitte; wohin kann ich die ca. 150 Euro Gebühren überweisen?
Beste Grüße
K.H. Vogel
Augsburg
Sehr geehrter Fragesteller,
ich darf nach den Bedingungen des Plattformbetreibers hier keinerlei Kontaktinformationen hinterlassen. Daher möchte ich Sie bitten, auf meinen Namen zu klicken, der rechts angezeigt wird. So gelangen Sie zu meinem Profil, wo Sie u.a. auch meine E-Mail-Adresse finden.
Per E-Mail können wir gerne die weitere Vorgehensweise besprechen.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Schilling
-Rechtsanwalt-