Gerne zu Ihren Fragen:
Sofern Sie sich mit Ihrer Versicherung nicht auf Kulanzbasis ggf. quotenmäßig einigen können, wird das auf ein Sachverständigengutachten hinauslaufen, das wohl teurer ist, als der noch offene Schaden. Da – wie Sie intuitiv richtig erkannt haben – der Vertragsinhalt auslegungsbedürftig ist, sehe ich beiderseits ein gewisses Prozesskostenrisiko, das auch auf Seiten der Versicherung (VR) die Verhandlungsbereitschaft fördern kann.
Zielführend kann auch der kostenlose (!) Weg über eine „außergerichtliche und unabhängige Streitbeilegung" (sog. Ombudsmann) der Versicherungen sein. Auch die HUK24 erkennt das Verfahren an.
Sie haben gute Argumente mit der Tatsache, dass „die Muffe sozusagen an der Wand anliegt", wie Sie vorliegend schreiben. Insoweit sollte eine überwiegende Quote zu Ihren Gunsten durchaus zu realisieren sein. Denn die Streifenfundamente sind mit der Hausaußenwand fest verbunden und zählen rechtlich somit zu dem Bauwerk selbst. Können also als innerhalb liegend subsumiert werden.
Sichern Sie aber auf jeden Fall die Beweise mittels Lichtbildern und Bauplänen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen