Sehr geehrter Fragesteller,
Frage 1:
"Stimmt das?"
Das stimmt soweit.
Ich halte zudem die Abtretungserklärung auch für unwirksam, weil das Kindergeld im Grundsatz von Dritten unpfändbar ist und § 400 BGB
insoweit eine Abtretung verhindert.
Überflüssig ist das Konstrukt zudem auch, denn - Zahlungswilligkeit des Mieters einmal großzügig unterstellt - kann Ihnen dieser Teilbeträge direkt im Rahmen einer Ratenvereinbarung leisten ohne dass aufwendige Einbeziehung von dritten Stellen notwendig ist.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Diese Antwort ist vom 06.04.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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06.04.2016
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13:59
Antwort
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