Sehr geehrter Ratsuchender,
für Ihr Vorhaben benötigen Sie eine Baugenehmigung, die im Außenbereich in der Regel nicht erteilt wird, da Ihr Vorhaben nicht als priviligiertes Vorhaben einzustufen ist.
Mit der Genehmigung wäre es zulässig; ohne Genehmigung nicht.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Wohnwagen handelt:
Entscheidend ist, dass diesem ein gebäudegleiches Erscheinungsbild zukommt, sodass auch ein Wohnwagen wie ein dauerhaftes Gebäude im dt. Baurecht dann behandelt wird.
Auch der Versuch, ihn dann in regelmäßigen Abständen zu bewegen und einen anderen Standort auf dem Grundstück zuzuweisen, ändert daran nichts - Sie brauchen also eine Baugenehmigung (so z.B. VG Meiningen, Urt.v.19.11.2008, Az.: 5 K 359/06
Me) .
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
10. August 2020
|
15:47
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: http://www.rechtsanwalt-bohle.de
E-Mail: