Absetzbarkeit von Eigenleistung als Werbungskosten für vermietetes Haus
| 16. April 2020 21:32
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***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Guten Tag,
ich habe 2018 ein Haus geerbt und dieses 2019 in Eigenleistung renoviert um es dann ab Oktober 2019 vermieten zu können.
Als Nachweis für die Renovierung liegen alle Kaufbelege für das verbaute Material vor.
Da alle Handwerkerarbeiten wie die Entfernung und Neuverlegung von Fußböden, Abhängen einer Decke, Tapezieren und Streichen, selbst von meiner Frau und mir erbracht wurden, gibt es keinen schrifltichen Nachweis dafür.
Ich möchte deshalb in Erfahrung bringen, ob man die selbst erbrachten Leistungen trotzdem als Werbungskosten absetzen kann.
Falls ja, gibt es für diesen Fall allgemeingültige Tarife (z.B. Aufwand in Euro/m² für Fußboden legen, tapzieren, Streichen, etc. ), die dann angesetzt werden können?
Sofern es solche allgemeingültigen Tarifen nicht gibt, welche Refenzen sind alternativ beim Finanzamt vorzulegen um die erbrachten Leistungen zu quantifizieren?
Können Sie bestätigen dass auch die Fahrtkosten zwischen eigener Wohnung und Vermietobjekt abgesetzt werden können mit 0,3 Euro für jeden gefahrenen Kilometer?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
G. Dörflein
Bewertung des Fragestellers
17. April 2020 | 07:49
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