Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltschilderung sowie Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Falls Sie den Vertrag direkt vor Ort im Fitnessstudio abgeschlossen haben, steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu.
Ein solches existiert lediglich bei Fernabsatzverträgen oder Haustürgeschäften. Fernabsatzverträgen in diesem Sinne sind solche, die mittels moderner Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden, so zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder ähnlichen.
Haustürgeschäfte in diesem Sinne sind solche, die bei Ihnen zu Hause oder an ihrem Arbeitsplatz durch u.a. einen Vertreter des Fitnessstudios abgeschlossen worden sind.
Ich empfehle Ihnen aus diesem Grunde hier, nochmal das Gespräch mit dem Geschäftsführer des Fitnessstudios zu suchen. Eventuell lässt sich hier eine gütliche Einigung finden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Kämpf
Rechtsanwalt
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