Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig, Sie sollten, sofern Sie diesen noch nicht bekommen haben, einen rechtsmittelfähigen Bescheid (Verwaltungsakt) anfordern, der schriftlich ergeht und Ihnen zugestellt wird.
Dieser ist mit einer Begründung zu versehen und hat die wesentlichen Entscheidungserwägungen zur Begründung zu enthalten.
Dann können Sie mit Widerspruch beziehungsweise Klage dagegen vorgehen.
Ich denke, die werden auf Ihre (vermeintliche) Ungeeignetheit für den Polizeidienst eingehen, weil Sie etwas vorsätzlich verschwiegen haben sollen; so jedenfalls nach meiner Erfahrung der Vorwurf in derartigen Fällen.
Es kommt insbesondere noch darauf an, wie man Sie damals schriftlich über die Angabe von Straftaten belehrt hat. Auch diese Belehrung muss zutreffend und darf nicht missverständlich gewesen sein.
Das einmal für den Moment unterstellt, kommt es dann im weiteren darauf an, ob Sie sich entsprechend entlasten können, also die Unterscheidung Vorsatz beziehungsweise Fahrlässigkeit.
Im Übrigen kommt es letztlich darauf an, inwieweit überhaupt die Straftaten an sich eine Rolle hätten spielen dürfen, da schließlich am Ende keine Anzeigen vorlagen und demnach die Sache gar nicht weiter verfolgt wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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