Bewertung des Fragestellers
20. November 2022 | 19:47
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Super schnelle, sehr ausführliche Antwort inkl. dem Aufzeigen der Paragrafen. Es gab aber auch eine Info wie weiter vorgegangen werden kann.
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Stellungnahme vom Anwalt:
Besten Dank für die positive Bewertung.
Noch eine Argumentationshilfe für die Behörde: Eine Entkernung im Inneren kann ja den Nachbarn kaum in seinen "drittgeschützten" Rechten beeinträchtigen. Und: Eine Räumung von beweglichem Inventar im Inneren ist keine Entkernung.
Viel Erfolg,
Ihr
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt
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