Sie sind bei eBay nicht als Privatperson, sondern als Gewerbetreibender tätig geworden. Daher müssen Sie auch in jeder Auktion alle nach § 312c BGB
, § 1 BGB-InfVO erforderlichen Angaben machen. Geschieht dies nicht, können Sie wegen dieses Wettbewerbsverstosses nach § 2 UKlG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Zu einer derartigen Abmahnung sind u.a. auch rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen berechtigt, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Gewerbetreibenden angehört. Dies ist bei der WBZ Essen der Fall. Die Abmahnung der Wettbewerbszentrale erfolgte daher zurecht.
Soweit für diese Abmahnung Kosten entstehen, sind diese, sofern erforderlich, ebenfalls von Ihnen zu erstatten. Die verlangten 189,- € erscheinen mir hier noch angemessen, so daß ich Ihnen empfehle, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Kosten zu zahlen. Wenn Sie nicht zahlen, risikieren Sie, deswegen verklagt zu werden, was weitere Kosten verursacht.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 10.09.2004 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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