Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts hiermit wie folgt beantworte:
Diese E-Mail ist kein Grund zur Sorge.
Ignorieren und löschen Sie diese E-Mail bitte. Es wird sich mit Sicherheit kein Inkassounternehmen an Sie wenden, wenn Sie die nicht wie gefordert dem Lastschriftverfahren zustimmen.
Derartige E-Mails werden zur Zeit tausendfach verschickt. In der Regel befindet sich in der angehängten Zip-Datei ein Virus oder Trojaner, der ihren PC infizieren soll, um so an ihre persönlichen Daten zu gelangen. Sie haben daher absolut richtig gehandelt, indem Sie den Anhang nicht geöffnet haben. Der einzige Zweck dieser Art von E-Mails liegt darin, die Empfängercomputer mit Schadsoftware zu infizieren.
Wenn Sie keine Bestellung vorgenommen haben, brauchen Sie selbstverständlich auch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Betrag an irgendwen bezahlen.
Ein wirklich seriöses Unternehmen würde auch eine solche Aufforderung zur Zustimmung des Lastschriftverfahrens nicht per E-Mail, sondern auf dem Postwege, verschicken.
Sie können daher jegliche weiteren E-Mails dieser Art getrost ignorieren. Sie sollten erst dann handeln, wenn von einem deutschen Gericht ein Schreiben durch die Post erhalten. In diesem Falle sollten Sie dann einen Anwalt beauftragen. Dies wird hier jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geschehen.
Sie könnten eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges bei der Polizei erstatten. Das Verfahren wird jedoch wahrscheinlich eingestellt werden, da die Urheber dieser E-Mail entweder nicht ausfindig gemacht werden können oder ihren Sitz im Ausland haben.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Sollten Sie Nachfragen haben, nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Jenny Weber
Rechtsanwältin