Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wir haben unzählige Fälle in den letzten Jahren begleitet - einige wurden verklagt, andere wiederum nicht. Allerdings hat sich die Rechtsprechung verschärft und die Verjährung beträgt nicht mehr 3, sondern 10 Jahre. Die Kosten eines Gerichtsverfahrens sind unterschiedlich und hängen davon ab, was eingeklagt wird - also richten sich nach dem Streitwert. Sie können gerne vortragen, was zuletzt gefordert wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen