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Diese Antwort ist vom 05.04.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Grundsätzlich ist es korrekt, dass sowohl die GbR als juristische Person als auch die vertretungsberechtigten Gesellschafter separat abgemahnt werden.
Inhaltlich sollten Sie aber nachhaken, weswegen abgemahnt wird.
Eine pauschale Zahlungsaufforderung a la " wir wurden darauf aufmerksam" kann hier keinen Zahlungsanspruch begründen.
Dann handelt es sich bei solch einem Schreiben auch noch nicht um eine offizielle Abmahnung.
Weisen Sie die Forderung zurück und bezahlen Sie nicht. Erst wenn eine richtige anwaltliche Abmahnung kommt, muss reagiert werden. Dann kann es sich empfehlen, selbst einen Anwalt zu beauftragen, der sich der Sache annimmt.
Rückfrage vom Fragesteller
05.04.2011 | 14:35
Danke für die schnelle Antwort
das schreiben ist von einem Anwalt aus Frankfurt
mit der Überschrift
Fristgebundene Abmahnung
und es ist eine Unterlassungserklärung mit beigefügt, die unterschrieben werden soll.
es ist keine kostennote mit beigefügt.
wie sollen wir uns verhalten?
muss der Anwalt oder die Firma mir nachweisen das ich sowas verkauft habe?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
05.04.2011 | 14:39
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Dann handelt es sich ja doch um eine Abmahnung.
Hier kann man den Vorwurf ggf. aus der Unterlassungserklärung entnehmen.
Am besten ist, Sie legen einem Anwalt das Schreiben zur Prüfung vor.
Gern können Sie sich dabei an mich halten und mir zur kurzfristigen Prüfung die Unterlagen zusenden.
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Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt