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Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung der Angaben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an dieser Stelle nur eine erste Einschätzung möglich ist.
Bei der Seite fastload.tv handelt es sich offentsichtlich um eine Software mit der Sie Inhalte aus dem Internet herunterladen können. Zunächst wäre zu prüfen, ob Sie wirklich "Raupkopien" heruntergeladen und verbreitet haben. Aus Ihren Angaben geht nicht genau hervor, ob ein Verstoß wirklich vorliegt.
Die AGB´s der Firma Oxyron halte ich nicht wirksam. Eine Rechtsverletzung begehen Sie grundsätzlich nur gegenüber dem Rechtsinhaber, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Filme oder Musik herunterladen und zum Download anbieten.
Die Klausel, die Sie zitiert haben, dürfte für den Verbraucher überraschend sein. Die Software ist zum Download geeignet und damit liegt ein Missbrauch sehr nahe.
Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Vergleich zu Abmahungen der Musikindustrie eher niedrig. Ich halte aber generell die Klausel in den AGB´s für unwirksam. Oxyron wäre in einem Rechtsstreit zunächst auch verpflichtet Ihnen den Verstoß nachzuweisen.
Ich rate Ihnen die Erklärung nicht zu unterschreiben und einen Anwalt zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
02.07.2008 | 08:38
Was den Vorwurf der Raubkopie angeht, so muss ich das leider zugestehen, es handelte sich um einige Filme, die zu dem angegeben Zeitpunkt gerade erst im Kino anliefen. Das war wohl mein Fehler. Auch waren einige Videos dabei die in Deutschland verboten sind.
Ich habe gestern bei Fastload nachgefragt und man hat mir soeben erklärt, Fastload sei nicht nur eine Software sondern auch ein "Netzwerk, dass durch mehrere Anonymisierungsserver die IP verstecken würde" damit man für andere unerkannt bleibt beim Download. D.h. die Downloads würden über Ihre Server geleitet und somit hätten "strafbare Handlungen zu unterbleiben".
Ich Danke für Ihre Antwort, habe mich aber soeben entschlossen, die Erklärung zu unterschreiben und die Vertragsstrafe als Lehrgeld zu zahlen. Ich fürchte auch, dass der Anwalt teurer wird als die Vertragsstrafe und ich dann noch von denen angezeigt werde.
Viele Grüsse
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
07.07.2008 | 20:43
Sehr geehrter Fragesteller,
ein gewisses Risiko ist nicht von der Hand zu weisen, zumal wenn der Rechtsverstoß feststeht. Letztlich müßte man den genauen Wortlaut der Unterlassungserklärung kennen. Angesichts der geringen Vertragsstrafe ist Ihre Entscheidung sicher nicht falsch, aber auch nicht zwingend.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt