Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Aufgrund unterschiedlicher Versicherungsdaten (möglicher unterschiedlicher Versicherungsbeginn bzw. -ende) können sich in der Tat bei Kapitallebensversicherungen unterschiedliche Auszahlungsbeträge ergeben. Grund hierfür sind die Überschussberechnungen, welche für unterschiedliche Versicherungsverträge wegen verschiedener Stichtage völlig anders ausfallen können.
Konkret auf Ihren Fall bezogen kann es also durchaus möglich sein, dass Ihr Arbeitskollege, welcher seinen Versicherungsvertrag ein Jahr früher abgeschlossen hat, aufgrund unterschiedlicher damaliger Wirtschaftslage eine höhere Rendite haben kann.
Selbstverständlich ist nicht gesagt, dass Ihre Versicherung bei Ihrer Auszahlung auch richtig gerechnet hat. Aus diesem Grund bleibt es Ihnen frei, die Berechnung über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüfen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und wünsche Ihnen in dieser Sache alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin
info@recht-kanzleischorn.de
Diese Antwort ist vom 19.07.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Anwältin,
vielen Dank für Ihre Antwort !
Zu den Eckdaten ist zu sagen, dass es sich bei den beiden verglichenen Verträgen um dieselbe Gruppenversicherung handelt, d.h. der Versicherungsgeber ist dasselbe Unternehmen, der Tarif ist derselbe, das Eintrittsdatum ist dasselbe (1986). Aufgrund etwa gleicher Verdienste sind die Beiträge ungefähr gleich gewesen, sie wurden an gleichen Stichtagen gezahlt (Januar). Ich habe keinen Indikator gefunden für einen Unterschied in der Beitragsrendite von 0,3%.
Kann ich das BAFin in einem solchen Fall einfach anschreiben ? Ist das BAFin verpflichtet tätig zu werden ?
Mit freundlichen Grüßen -
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie können jederzeit eine Überprüfung durch die BaFin veranlassen. Es steht Ihnen hierbei ein sogenanntes Petitionsrecht zu, so dass die Bundesanstalt tätig werden muss.
Genauere Informationen zur Beschwerdemöglichkeit entnehmen Sie bitte www.bafin.de.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin