Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung dürfte davon auszugehen sein, dass Sie aufgrund eines Verkehrsunfalls, den ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht und verschuldet hat, Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht haben.
Sie sagen allerdings nicht, worauf sich die Abfindungserklärung bezieht. Üblich sind solche Erklärungen bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld, um sicherzustellen, dass mit einer einmaligen Schmerzensgeldzahlung alle diesbezüglichen Ansprüche abgegolten sind. D.h., sollten sich aufgrund der unfallbedingten Verletzungen später weitere körperliche Schäden herausstellen, können diesbezüglich auch keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
2.
Wenn der Arbeitgeber seinerseits Ansprüche stellt, wären dessen Ansprüche von der Erklärung nicht umfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt