Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sie haben einen Vertrag über die Trainerausbildung geschlossen, bei dem die Kursgebühr zu Beginn der Ausbildung zur Zahlung fällig wird. Auch wenn Ihnen der Anbieter die Zahlungen in Raten gestattet hat, wird die Ausbildung nicht nach Lernfortschritt oder Absolvierung einer Kurseinheit gezahlt.
2. Wenn Sie den Vertrag über die Trainerausbildung kündigen, wird der Anbieter Ihnen die ersparten Aufwendungen erstatten, die erfahrungsgemäß sehr gering sind.
3. Insoweit ist zu prüfen, ob der Vertrag eine Widerrufsbelehrung enthält und SIe den Vertrag widerrufen können. Wurden Sie über die Kurselemente getäuscht besteht die Möglichkeit den Vertrag anzufechten und fristlos zu kündigen. Im Falle, dass das Kursziel nicht zu erreichen ist, können Sie auch von dem Vertrag zurücktreten und die Erstattung der Kursgebühr verlangen.
Die vorganannten Möglichkeiten zur Beendigung des Kurses insbesondere mit einer Nichtzahlung der weiteren Raten und Erstattung der bisherigen Zahlungen können Sie alle zusammen aussprechen.
4. Hilfreich ist sicherlich, wenn weitere Kurzsteilnehmer ebenfalls den Vertrag beenden und sie sich gegenseitig als Zeugen zur Verfügung stehen. Hier sind neben dem Kursprogramm, dem Kursmaterial sowei dem Ablauf des Kurses und die Rückmeldungen des Kursanbieters abzuspeichern, damit Sie diese zur Verfügung haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA