Guten Tag,
ich gehe davon aus, dass in dem Beschluss Ihnen ein Unterhalt zugesprochen worden ist.
Dann hat Ihr Anwalt insofern Recht, als es nicht Ihre Aufgabe ist, den Beschluss abändern zu lassen. Das wäre Sache Ihres Mannes.
Sie haben die zugrunde liegenden Fakten dem Unterhaltsschuldner mitgeteilt. Zahlt er trotzdem den vollen Unterhalt weiter, kann er auch nicht zurückfordern, vgl. § 814 BGB.
Das Gericht hat entschieden und muss nicht über spätere Änderungen informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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Die Mitteilung der Änderung der Einkommensverhältnisse (ALG) wurde dem Anwalt der Gegenseite mitgeteilt, nicht meinem Mann direkt. Trotzdem darf ich weiterhin den zuviel geleisteten Betrag behalten (wg 814) - jdf ab Januar?
Was aber ist mit der Zeitspanne dazwischen? Bewilligung der Arge zum September rückwirkend. Erhalt erst im Januar. Ich wusste das also auch nicht. Das Geld ist verbraucht.
Maßgebend ist der Zeitpunkt des tatsächlichen Geldzuflusses, also 01/22.
Und wenn der Unterhalt verbraucht iist, können Sie sich darauf berufen.