Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen. Ich weise darauf hin, dass die Frage nur auf dieser Basis beantwortet werden kann. Weitere, nicht mitgeteilte Informationen können eventuell zu einer anderen Antwort führen.
1. Ihr Artikel ist grundsätzlich ab dem Tag der Anmeldung geschützt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das DPMA einträgt und vorher kein Widerspruch eingelegt wird. Die Eintragung erfolgt dann erfahrungsgemäß innerhalb von 3 Monaten, wobei der Schutz eigentlich erst ab dem Tag der Eintragung gilt. Allerdings wird die Eintragung bzw. der dadurch erlangte Schutz auf den Tag der Anmeldung zurückdatiert.
So gesehen, wäre Ihr Artikel, die spätere Eintragung vorausgesetzt, jetzt schon geschützt. Die Firmen könnten Ihre Idee also nicht selbst verwerten.
2. Ein Geschmacksmuster müssten Sie nur anmelden, wenn Sie neben der gewerblich anwendbaren Erfindung auch die ästhetische Gestaltung des Produkts schützen wollen. Andernfalls reicht das Gebrauchsmuster.
3. Das Problem an der Verwertung VOR der endgültigen Eintragung ist, dass Sie ohne eine genaue Recherche nicht wissen, ob nicht z.B. ein anderes vergleichbares Produkt der Eintragung entgegensteht. Wenn das der Fall wäre, würden Sie die Schutzrechte des Inhabers dieses anderen Gebrauchsmusters verletzen. Die Konsequenzen reichen von Schdensersatz und Unterlassungsansprüchen bis hin zur Löschung Ihres Artikels.
Ohne eine Prüfung würde ich Ihnen daher davon abraten, den Artikel schon zu verwerten.
4. Sie können Firmen über Lizenzverträge die Herstellung und Verwertung Ihres Gebrauchsmusters gestatten. Allerdings sollten Sie derartige Verträge nie ohne professionelle Hilfe abschließen. Dazu ist die Materie zu speziell. Sie sollten als in jedem Fall einen Anwalt zur Rate ziehen, zu dessen Fachgebieten diese Rechtsmaterie zählt.
Gerne können Sie sich zum Zwecke einer weiteren Beratung oder Vertretung auch an unserer Kanzlei wenden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben und wünsche Ihnen viel Erfolg in der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Elmar Dolscius
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 13.09.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Antwort
vonRechtsanwalt Elmar Dolscius
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: http://www.recht-und-recht.de
E-Mail: