Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Die Meldepflicht nach AWV besteht in jedem Fall. Dieser sollten Sie auch unbedingt nachkommen. Anderenfalls droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 €.
Die Überweisung berührt in Ihrem Fall aber noch weitere rechtliche Gesichtspunkge.
So ist man bei der Bank ist man im konkreten Fall wahrscheinlich aufgrund der hohen Auszahlung und der geldwäscherechtlichen Verpflichtung der Bank auf die Zahlung aufmerksam geworden. Das ist insbesondere im Zusammenhang mit Auszahlungen von Online Casinos ein wichtiger Punkt. Ob diesbezüglich in Ihrem Fall weitere Probleme drohen hängt vom Hintergrund der konkreten Transaktion ab.
Im Übrigen könnte Ihrerseits auch eine Strafbarkeit nach § 285 StGB durch das Spielen um Onlinecasino vorliegen. Das können Sie aber nicht dadurch rückgängig machen, dass Sie die Zahlung nicht melden. Das ist aber im einzelnen bei Online-Casinos nicht abschließend rechtlich geklärt und kann auch darauf ankommen wann und wo gespielt wurde.
In jedem Fall verbessern Sie Ihre Situation aber nicht dadurch, dass Sie die Zahlung nicht nach der AWV melden, dadurch kommt es allenfalls zusätzlichen rechtlichen Problemen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
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Guten Morgen Frau Stadler, danke für Ihre schnelle Rückmeldung.
Danke, dass Sie mir die Dringlichkeit der AWV Meldung verdeutlicht haben.
Seitens der Hausbank habe ich,wie bereits erwähnt, eine "Ermahnung" bekommen und mit offenen Karten gespielt, sodass ich da wohl mit einem blauen Auge und einem großen Schreck davon gekommen bin.
Ich weiß nicht recht wie ich mich bei dem Telefonat mit der Bundesbank verhalten soll.
Soll ich ganz selbstverständlich die Meldung abgeben und mich unwissend stellen? Schließlich hätte ich ohne den Anruf meiner Hausbank nicht gewusst, dass es illegal ist.
Oder soll ich vorab erklären, dass mich meine Hausbank kontaktiert hat und sie mir erklärt hat, dass es falsch und verboten ist in diesem Casino zu spielen und es nicht mehr vorkommt bzw mein Spielerkonto meinerseits bereits gesperrt wurde.
Ich habe im Internet gelesen, dass die AWV Meldung rein zu statischen Zwecken dient und eine Pflicht zur Geheimhaltung beinhaltet. Trotzdem plagt mich die Angst, dass auf einmal Sätze kommen wie " Frau XY sie wissen, dass sie illegal gehandelt haben? Ich muss Ihren Fall weiterleiten an die Staatsanwaltschaft"
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage:
Die Telefonnummer, die auf dem Kontoauszug steht, ist nicht erforderlich, um die Meldung durchzuführen.
Sie müssen die Meldung elektronisch einreichen. Dazu gibt es weitere Informationen unter dem folgenden Link: https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen
Sie müssen in Ihrem Fall auch keine Meldenummer beantragen sondern können eine allgemeine Meldenummer beantragen: https://www.bundesbank.de/resource/blob/611832/54a4090802ed33005a0f05feb73d865e/mL/awvzm-2013-data.pdf
In Ihrem Gesamtkontext ist das Verhalten der Bank etwas befremdlich, denn diese müsste entweder diese Zahlung nach dem Geldwäschegesetz melden oder aber nicht. Ihnen gegenüber eine Beanstandung der Zahlung vorzunehmen kommt mir äußerst ungewöhnlich vor. Das entspricht sicherlich nicht dem üblichen Vorgehen.
Es ist auch nicht üblich in solchen Fällen von einzelnen Akteuren telefonisch direkt auf einen Verstoß irgendeiner Art angesprochen zu werden. Wenn man sich bei Ihnen melden würde, dann wohl eher schriftlich, damit Sie in einem Ermittlungsverfahren eine Aussage machen können. Ob das in Ihrem Fall eingeleitet worden ist, kann ich nicht erkennen. Das sollten Sie aber auch nicht die Bank fragen sondern sich eher bedeckt halten, ob man auf Sie zukommen wird oder eben nicht.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-