Sehr geehrter Fragesteller,
1.Eine Zahlungsaufforderung, ohne dass vorher eine Beitragserhebung in irgendeiner Weise stattgefunden hat, ist unzulässig. Legen Sie auf jeden Fall vorsorglich Widerspruch ein. Die Frist hierfür beträgt einen Monat.
ab Zugang.
Grundsätzlich sind Firmen zur Zahlung von Gebühren schon verpflichtet, da vermutet wird, dass hier eine entsprechende Nutzung stattfindet. Ein anderer Sachverhalt muss im Einzelfall glaubhaft gemacht werden.
Ein Widerspruch an sich macht auch schon Sinn, da ja bereits Klagen gegen die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung an sich laufen. Diese steht seit Abschaffung der GEZ auf dem Prüfstand.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin