Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Arbeitslosengeld 2 wird nur auf Antrag gewährt. Wenn Sie vermuten, daß Sie, weil Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, keinen Arbeitslosengeld 2-Anspruch haben, brauchen Sie den Antrag nicht zu stellen und sich also beim Jobcenter nicht zu melden.
2. Wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind und der Ehegatte oder Partner gesetzlich krankenversichert ist, haben Sie Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung.
Ansonsten müssen Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Ggf. erhalten Sie vom Jobcenter einen Zuschuß zu den Kosten (§ 26 Abs. 2 SGB II).
3. Auch für den Bezug von Krankengeld nach vorherigem Arbeitslosengeld 1-Bezug gilt die Blockfrist von 3 Jahren.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt