Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der mitgeteilten Information wie folgt:
Sie müssten nur Angst um Ihren Lieferwagen und Ihr Haus bei Beantragung von Hartz 4 Leistungen haben, wenn diese beiden Sachwerte als Vermögen im Rahmen von ALG II zu berücksichtigen wären:
Kraftfahrzeuge sind in einem angemessenem Rahmen nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Als angemessen wird dabei immer
ein Wert von bis zu 5000 € angesetzt. Folglich können Sie Ihren Lieferwagen für 1000 € behalten.
Selbstgenutzte Häuser sind bis zu einer Wohnfläche von 130 qm ebenfalls ohne nähere Prüfung als angemessen zu betrachten. Überschreitet Ihr Haus diese Wohnfläche nicht, können Sie dieses sowieso behalten. Sie hätten dann auch Anspruch auf Betriebs - und Heizkostenerstattung.
Da in dem von Ihnen beschriebenen Haus aber 6 Wohnungen liegen, gehe ich davon aus, dass diese Größe überschritten wird. Dennoch wird eine Verwertung scheitern. Eine solche brauchen Sie nämlich dann nicht hinzunehmen, wenn diese unwirtschaftlich ist. Dies dürfte wegen des schlechten Zustandes des Hauses und des geringen Wertes der Fall sein. Hinzu kommt, dass der Vorteil der Mietkostenersparnis wegfällt, den die ARGE hat, wenn Sie selbst in dem Haus wohnen.
Auch wenn diese Vermögensgegenstände nicht verwertbar sind, ist es natürlich wichtig, dass Sie sie bei Beantragung von Hartz IV angeben.
Im Übrigen wünsche ich Ihnen bei Ihrem Vorhaben viel Erfolg, und hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort geholfen habe.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern