Sehr geehrter Fragesteller,
die Regeln des ARE wurden in 2014 zugunsten des Empfängers dieser Leistungen dahingehend angepasst, dass nur soviel (unabhängig von den Stunden) hinzu verdient werden darf, wie es insgesamt (inklusive Arbeitslosengeld) der Höhe des letzten Bruttogehalts entsprach.
Die Formel, mit der man die Höhe des Arbeitslosengeldes berechnen kann, welches zusätzlich zum monatlichen Gehalt bezahlt wird, ist die folgende: monatlich gezahltes Arbeitslosengeld = Arbeitslosengeld, das gezahlt würde ohne gleichzeitige Aktivität – 70 % des monatlichen Bruttogehalts, welches aus der neuen Aktivität hervorgeht.
Auf die Anzahl der Arbeitsstunden kommt es in Frankreich nicht an, Sie können also auch mehr arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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Guten Tag Frau Wilke,
vielen Dank für ihre Antwort.
Damit ich sie richtig verstehe:
Wenn mein letztes Bruttogehalt 5.500€ entsprach und ich 2500€ Vom ARE überwiesen bekomme, so darf ich maximal 3.000€ brutto dazuverdienen ?
Das ARE wird mir dann 70% von 3.000€ also 2100€ vom überwiesenen netto abziehen ?
Oder gibt es hier auch ein brutto/ netto ?
Das ganze ist dann, Ihrer Aussage nach, unabhängig davon, ob ich eine GbR oder UG habe und wieviel Stunden ich dort arbeite.
Nur das ich eben mit der UG mein für das ARE relevante Gehalt selbst bestimmen kann und bei der GbR der Gewinn entscheidend ist ?
Sehr geehrter Fragesteller,
wie genau in Frankreich das ALG berechnet wird, müssten Sie dort einen französischen Anwalt fragen.
Ihre Berechnung dürfte aber richtig sein.
Die gearbeiteten Stunden spielen keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt