Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Da Sie nicht im Bezug von ALG 2 stehen, hat die Schenkung des Fahrzeugs an Sie keine Auswirkungen auf die Leistungen Ihres Mannes, auch wenn Sie Teil der Bedarfsgemeinschaft sind.
Im Übrigen dürfen auch Hartz-Vier-Empfänger ein Fahrzeug besitzen bis zu einem Wert von 7.500 €.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen