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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Mein Arbeitgeber würde mir einen Dienstwagen BLP 25 tsd zur Verfügung stellen.
1% Regelung .AZ 10 mal pro Monat 1 Stunde . Ist dies ALG schädlich ?"
Wenn er Ihnen den Dienstwagen ausschließlich betrieblich zur Verfügungs stellt und eine private Nutzung nachweisbar ausschließt, ist dies nicht schädlich für Ihren Alg I Anspruch.
Ich stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie gerne auch für eine weitere Interessenwahrnehmung jederzeit zur Verfügung. Klicken Sie dazu auf mein Profilbild, um meine Kontaktdaten einsehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rückfrage vom Fragesteller
02.10.2014 | 08:02
Ist sicher unbestritten dass für eine Dienstfahrt beutztes kfz
unschädlich ist, aber wie verhält es sich mit der Privatnutzung?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
02.10.2014 | 09:12
Nachfrage 1:
"aber wie verhält es sich mit der Privatnutzung?"
Dies verhält sich im Umkehrschluss zur obigen Antwort regelmäßig so, dass es sich i.d.Regel negativ auf den Alg I Anspruch auswirkt, denn
-) sind Arbeitslose mit Dienstwagen eher eine Seltenheit
-) ist der geldwerte Vorteil der Privatnutzung zu berücksichtigen und bei einem Minijob mit 150 € macht ein Dienstwagen zur Privatnutzung regelmäßig eher wenig Sinn und wird zu einer eingehenden Prüfung der Hintergründe einladen
Ergänzung vom Anwalt
06.10.2014 | 18:35
Offenbar beheen bei Ihnen noch Unklarheiten in bezug auf den Begriff "geldwerter Vorteil", denn Sie stellten über den anbieter eine weitere Anfrage, namentlich ..
..Nachfrage 2:
"als Bezieher von alg1 darf man max 165,-- beziehen ohne dass es zu
abzuegen kommt. Ein,auch privatnutzbaren, Dienstwagen muss der addiert
werden?"
Ja, denn dieser sog. geldwerte Vorteil gehört zum Arbeitsentgeld nach § 14 SGB IV
i.V.m. § 8 EStG
. Und dieses wird nach § 155 SGB III
angerechnet.