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Diese Antwort ist vom 05.04.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrte Fragestellerin,
herzlichen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Die Rechte Ihres Mannes ergeben sich aus seinem Arbeitsvertrag und seiner bisherigen, tatsächlich innegehabten Tätigkeit im Unternehmen.
Ist Ihr Mann laut Arbeitsvertrag auf der entsprechenden Stelle, so kann er diese auch aufgrund des Arbeitsvertrags samt den jeweiligen Befugnissen und Weisungsrechten ausüben. Dem Arbeitgeber ist lediglich zuzugestehen, dass er ggf. eine andere Organisationsstruktur einbringt, die jedoch nicht die Rechte aus dem Arbeitsvertrag schmälern darf.
Sofern Ihr Mann in der Vergangenheit die streitige Tätigkeit ausgeübt hat, so ist dies ebenfalls eine Anspruchsgrundlage für die Fortführung seiner Tätigkeit.
Ihr Mann sollte daher auf jeden Fall seinen Arbeitsbereich und seine bisherige Tätigkeit beibehalten, gerade weil es auch keine genauen Anweisungen des Arbeitgebers gab. Gleichzeitig sollte er jedoch auch versuchen, sofern hier ein noch einigermaßen gesprächsbereites Klima herrscht, mit dem Arbeitgeber über die jetzige Situation zu sprechen und ggf. auch selbst Druck auszuüben, indem er auf die arbeitsrechtliche Situation aufmerksam macht.
Ich hoffe, Ihnen vorerst hilfreich geantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Rückfrage vom Fragesteller
05.04.2010 | 12:18
Sehr geehrter Herr Joachim,
vielen Dank für die schnelle Antwort! Natürlich wird mein Mann versuchen, ein gütliches Gespräch mit dem AG zu suchen. Doch wie soll sich mein Mann verhalten, wenn der AG ihm einen neuen neuen Arbeitsplatz zuweist oder der "Neue" (der ja eigentlich nichts dafür kann) meinem Mann irgendwelche Aufgaben zuweist oder meinem Mann gar Aufgaben seines Aufgabenbereichs wegnimmt. Kann mein Mann sich da einfach verweigern und auf seine Stellung hinweisen? Kann mein Mann sich weigern seinen Arbeitsplatz zu wechseln? Wann sollte mein Mann den Rechtsanwalt einschalten? Ich bin ein wenig verzweifelt und mein Mann hat schon ein mulmiges Gefühl vor dem morgigen Arbeitstag.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
05.04.2010 | 19:47
Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Ihr Mann sollte sich zunächst so verhalten, als dass er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag erfüllt. Die Beantwortung Ihrer weiteren Fragen ist natürlich sehr einzelfallabhängig. Sofern ein Weisungsrecht arbeitsvertraglich nicht besteht, sollte er natürlich auch keine Weisungen befolgen und dem „Neuen“ dies auch so begründen. Gleiches gilt für seinen Arbeitsbereich, hier sollte er darauf hinweisen, dass dies sein Aufgabenbereich ist. Somit ist Ihr Ansatz schon völlig richtig, ggf. verweigern und auf den Arbeitsvertrag hinweisen. Aufgrund der Konstellation ist Streit natürlich vorprogrammiert.
Sofern ein Arbeitsvertrag in dem eine anderweitige Beschäftigung nicht vorgesehen ist, muss sich Ihr Mann auch nicht umsetzen lassen.
Ein RA sollte dann eingeschaltet werden, wenn der Arbeitgeber binnen einer Woche keine Lösung herbeiführt. Die Lösung selbst müsste ggf. auch entsprechend überprüft werden oder abgewehrt werden. Hier sollte auf Feststellung der Befugnisse und Tätigkeitsbereiche aus dem Arbeitsvertrag geklagt werden.
Sinn würde aber ggf. auch eine Beratung hinsichtlich des Inhalts des Arbeitsvertrags machen.
Gerne stehe ich Ihnen hierfür wie auch weiterhin zur Verfügung.