Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Fragen beantworte ich Ihnen aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Grundsätzlich dürfen Sie während der Elternzeit bis zu 30 h/Woche arbeiten. Insofern ist Ihr anvisiertes Ziel von 5 h/Woche auf Minijobbasis durchaus zulässig.
2. Sie sollten einen neuen Vertrag über den Minijob abschließen. Dieser muss – um Sie abzusichern bis zum Ende der Elternzeit befristet sein und eine Regelung enthalten, dass nach dem Ablauf der Befristung wieder die Konditionen Ihres jetzigen Vertrages gelten.
3. Grundsätzlich ist es so, dass Sie als Minijobber keine Krankenversicherungsbeiträge zahlen und dementsprechend keine Ansprüche gegen die Krankenversicherung haben.
Allerdings sind Sie während der Elternzeit ohnehin weiter Pflichtmitglied in der KGV, so dass hier keine Nachteile für Sie draus erwachsen.
Bezüglich der Rentenversicherung werden Ihnen ohnehin bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet so dass auch hier keine Nachteile entstehen.
Abschließend kann ich Ihnen nur dringend raten, den Minijob-Vertrag in jedem Fall mit dem unter 2. Genannten Inhalt schriftlich zu fixieren, um zu verhindern, dass Sie später irgendwelche Nachteile haben.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben und verbleibe