Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach Ihren Schilderungen ist Ihnen bewusst, dass es sich nachfolgend lediglich um ein Beispiel handelt, dass auf die Besonderheiten des Einzelfalls anzupassen ist.
Sofern möglich empfehle ich Ihnen das Vesting im Beteiligungsvertrag auszugestalten, da es im Hinblick auf das deutsche Arbeitsrecht zu erheblichen Komplikationen (insbesondere unter dem Stichwort: Kündigungserschwerung) kommen kann, die man ausschließlich einzelfallbetrachtet beheben könnte.
Da die Terminologie in diesem Bereich nicht einheitlich ist, zur Klarstellung der angedachte Sachverhalt für die Musterklausel:
Anders als in dem von Ihnen genannten Link funktioniert ein Vesting – in Abgrenzung zu einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm – in der Praxis aufgrund strengen Vorschriften des Haltens eigener Anteile durch die Gesellschaft dergestalt, dass die Anteile sofort an die jeweiligen Personen ausgegeben werden, allerdings die Gesellschaft (oder die übrigen Gesellschafter oder ein sonstiger Dritter) eine Call-Option zum (Rück-)Erwerb der Anteile erhält. Über einen Zeitraum von 4 Jahren (Vestingperiode) soll die Mitarbeit der Person A gesichert werden. Beginn des Zeitraums von 4 Jahren ist jedoch erst nach einem Jahr (Cliff). Dies ist jedoch streng genommen bei dieser Form des Vestings überflüssig, da die Anteile ja sofort rechtlich übereignet wurden, man könnte daher die Vestingperiode länger wählen. In halbjährigem Turnus werden die Anteile „gutgeschrieben".
Formulierungsvorschlag
(1) A bietet hiermit den sonstigen Gesellschaftern unter der aufschiebenden Bedingung, dass er vor Ablauf von vier Jahren beginnend am [Datum in einem Jahr] aus einem Anstellungs- oder Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft ausscheidet, unwiderruflich für die Dauer von [Zeitraum innerhalb dessen die Option ausgeübt werden kann] ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens nach den folgenden Bestimmungen den Erwerb seiner Geschäftsanteile bzw. einen Teil hiervon an (Call-Option)
(2) Die Call-Option umfasst sämtliche von A gehaltene Geschäftsanteile. Für jede 6 Monate des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses ab [Datum in einem Jahr] verringert sich die Call-Option um ¼ der ursprünglich gehaltenen Geschäftsanteile, so dass nach Ablauf von 4 Jahren ab [Datum in einem Jahr] keine Call-Option mehr besteht.
(3) Der für die Ausübung der Call-Option zu zahlende Kaufpreis beträgt EUR [XXX]
Der Kaufpreis wäre noch näher zu bestimmen. Dieser kann sich beispielsweise am Nominalwert, dem tatsächlichen Wert oder dem ursprünglichen Kaufpreis orientieren. Dies ist ggf. noch in steuerlicher Hinsicht zu optimieren.
Im Einzelfall können noch weitere Klauseln erforderlich sein, z.B. eine Zustimmung der übrigen Gesellschafter zur Abtretung der Geschäftsanteile (falls in der Satzung so vorgesehen), eine Ausdehnung auf Tätigkeiten bei Tochter- oder Muttergesellschaften, oder die Folgen von späteren Kapitalmaßnahmen.
Gerne stehe ich Ihnen bei Bedarf für eine weitergehende Beratung, insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung des Beteiligungsvertrags oder Satzungsgestaltung zur Verfügung. Gerne unterbreite ich Ihnen bei Bedarf eine kostenlose Aufwandsschätzung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen