Sehr geehrter Fragesteller,
im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Nach § 33 Abs. 5 GrStG
ist zu beachten, dass kein Erlassanspruch entsteht, als Sie eine Grundsteuerreduzierung über eine Wertfortschreibung nach unten hätten erreichen können bzw. erreicht haben. Geht die durch einen Grundsteuererlaß erreichbare Grundsteuerentlastung über die durch eine Fortschreibung des Einheitswertes mögliche hinaus, so wird der Grundsteuererlaß für die "überschießende" Entlastung durch § 33 Abs. 5 nicht versperrt; insoweit kann vielmehr noch ein Erlassanspruch entstehen.
Sie sollten deshalb rechtzeitig vor Ablauf des Jahres die Fortschreibung des Einheitswertes auf den Beginn des Jahres 2007 beantragen. Ein Grundsteuererlaß für 2006 scheidet aus, § 34 Abs. 2 GrStG
. Ebenfalls kann bis 31 März 2008 ein Grundsteuererlaß gem. § 33 Abs. 1 gestellt werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
Fachanwalt für Steuerrecht
www.kanzlei-hermes.com
Diese Antwort ist vom 05.12.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Vielen Dank.
Habe ich nun so verstanden, daß beides parallel möglich ist.
Für den Antrag nach 33,1 für das Jahr 2007 habe ich bis 31.3.2008 Zeit. Wie aber (wenn nun 2007 Veranlagungszeitraum ist) wird der Nettobetrag zu Beginn und zum Ende gegenübergestellt? Nimmt man die Nettosumme 2006 und vergleicht mit 2007 ?
Nachricht: Vielen Dank für Ihre Nachfrage. Bei bebauten Grundstücken ergibt sich die Minderung des normalen Rohertrages aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem normalen Rohertrag zu Beginn des Erlasszeitraumes, also zum 01.01.2007, und dem im Erlaßzeitraum tatsächlich erzielten Rohertrag, also am Ende des Jahres 2007.
Bsp. Normaler Rohertrag am 01.01.2007 10000 EUR
Tatsächlich erzielter Rohertrag im Jahr 2007 5000 EUR
Unterschied 5000 EUR