Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage ! Ich möchte Ihnen folgende Antwort geben: Ihr Lebenspartner wird auch dann wenn Sie verheiratet sind, Unterhalt für seine drei Söhne zahlen müssen. Die Unterhaltsvorschusskasse zahlt nur bis zum 12. Lebensjahr. Für Ihren Sohn sind Sie auch weiter unterhaltspflichtig. Die Kinder stehen im Rangverhältnis gleich. Die finanziellen Verhältnisse werden also nach wie vor beengt sein. Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (wenn Sie werwerbsfähig sind) oder nach SGB XII (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind, das entspricht der früheren Sozialhilfe). Die Höhe des Anspruchs richtet sich auch nach der Anzahl der Kinder in Ihrem gemeinsamen Haushalt.
Ich hoffe, dass ich damit eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie die einmalige kostenlose Nachfragemöglichkeit,falls Sie noch mehr wissen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Fürstenberg
Rechtsanmwältin
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Diese Antwort ist vom 27.07.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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