Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Alle Dokumente sind genau nach der Geburtsurkunde und zwar gleich zu führen. Lediglich bei Doppelnamen - wie z.B. in England oder Spanien kann es Besonderheiten geben. Hier können tatsächlich die Namen abweichen, da das deutsche Namensrecht diese Doppelnamen aus Kombination Mutter/Vater nicht kennt.
Vielleicht wäre die Lösung ein sogenannter Künstlername.
Ansonsten würde ich versuchen, den Namen in England genauso zu führen wie in Deutschland.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Rückfrage vom Fragesteller
28.12.2020 | 15:48
Vielen Dank für Ihre Antwort! Das heißt zusammengefasst, es wäre sinnvoll den britischen Pass auf den Nachnamen ausstellen zu lassen, der auch in den deutschen Dokumenten aufgeführt ist, selbst wenn er vom Namen auf der britischen Geburtsurkunde abweicht (und sich bei Nachfragen auf das deutsche Namensrecht zu berufen)?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28.12.2020 | 19:45
Das Oberlandesgericht München hat nochmal betont, dass nach deutschem Recht gerade der Doppelname aus England nicht zulässig ist, so auch BVerfG NjW 2002, 1256- Es darf also nur der Name der Mutter oder (!) des Vaters eingetragen werden.
Anders wäre es zu beurteilen, wenn Sie als Kind deutscher Eltern in England geboren wären und dort auch leben. Das würde die Freizügigkeit gelten und der deutsche Staat hätte sich damit abzufinden. In dem dortigen Fall hatte das Kind aber nur die deutsche Staatsangehörigkeit und somit gar keine andere Wahl.
Erst wenn jedoch diese EuGH-Entscheidung (Grunkin-Paul, EuGH 2009, 135) gesetzlich umgesetzt hat, können auch die Richter danach entscheiden. Die meisten halten sich strikt an das Gesetz. Ihnen würde dann nur im Einzelfall der Gang zum EuGH bleiben.
Um dem aus dem Weg zu gehen können Sie versuchen, in England den Pass an Deutschland anzupassen. Ob das die Behörden mitmachen, müsste dort geklärt werden.