Sehr geehrter Ratsuchende,
nach § 648 BGB
kann keine gesonderte Bürgschaft verlangt werden, allenfalls eine Sicherungshypothek.
Eine solche Bürgschaft könnte allenfalls nach § 648a BGB
verlangt werden, wenn nicht ein Ausschlussgrund nach § 648a VI BGB
besteht (was ich aber bezweifel, wenn Sie als Ratsuchender mit dem GmbH-Zusatz auftreten - allerdings sollte das ergänzend geprüft werden).
Grundsätzlich kann eine solche Bürgschaft auch für Teilleistungen verlangt werden; allerdings muss der Unternehmer auch die Kosten dieser Absicherung tragen und diese Kostentragungspflicht auch anbieten.
Hat er dieses gemacht, hängt die Fris immer vom Einzelfall ab (BGH, NJW 2005, 1939
)
, muss aber so bemessen sein, dass die erfüllung (Hergabe der Bürgschaft) auch in dieser Frist möglich ist - der Regelzeitraum beträgt 7-10 Tage, kann sich aber je nach Einzelfall entsprechend verringern/verlängern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
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Diese Antwort ist vom 18.06.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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