Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch sieht gemäß § 2325 Abs.3 BGB
eine stufenweise Anrechung innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Erbfall vor. Dabei wird eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erb- bzw. Todesfall im vollen Umfang berücksichtigt. Im Laufe eines jeden folgenden Jahres wird die Schenkung um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt. Stichtag für das jeweils laufende Jahr ist der Todetag. Mithin beginnt das jeweils folgende Jahr in Ihrem Fall am 12.09.
Im vorgebenen Beispiel ergibt sich also eine Abschmelzung von 5/10 also insgesamt 30000. Hiervon stehen Ihnen bei einer Quote von 1/6 5000 Euro zu.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 21.09.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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