Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworte. Das Hinfzuügen bzw. Weglassen von wesentlichen Sachverhaltsbestandteilen kann zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen. Dieses Forum dient dazu, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung zu verschaffen, kann und soll keinesfalls eine Beratung bei einem Kollegen vor Ort ersetzen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Eigentlich hätte Sie das Pflegeheim darauf hinweisen sollen, dass bei einer Unterdeckung der Pflegekosten die Möglichkeit besteht, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme dieser Kosten stellen zu können.
Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, ganz schnell beim örtlichen Sozialamt einen Übernahmeantrag zu stellen.
Aufgrund Ihres Einkommens sind Sie Ihrer Mutter auch nicht zum Elternunterhalt verpflichtet, so dass eine Kostenübernahme durch Sie ausscheidet.
Verlieren Sie also keine Zeit und stellen gleich nächste Woche den entsprechenden Antrag auf Übernahme der Kosten beim örtlichen Sozialamt.
Allerdings muss ich darauf hinweisen, dass Ihre Mutter zunächst verpflichtet wäre, ihr Vermögen, soweit vorhanden, zunächst für die Pflege einzusetzen. Der Vermögensfreibetrag für Ihre Mutter beträgt derzeit 2.600 €.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen. Sollte etwas unklar geblieben sein, nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion des Portals.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und sende viele Grüße in das schöne Schwabenland.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Rösemeier
- Rechtsanwalt -