zwei Hauptwohnsitze - doppelte Haushaltsführung
Preis: ***,00 € |
Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder
| in unter 2 Stunden
Nach jahrelangem berufsbedingten Pendeln von meiner Heimatstadt LM nach F habe ich im März 2008 in F angemietet, die ich unter Woche nutzte. Die Wochenenden, Feiertage usw. verbrachte ich weiterhin in meiner Heimatstadt in der Wohnung meines damaligen Lebensgefährten.
Nach Eheschließung im Dezember 2008 haben wir seine Wohnung als unseren gemeinsamen Hauptwohnsitz und meine Frankfurter Wohnung als Nebenwohnsitz für mich angemeldet. Das war seinerzeit aufgrund der eindeutigen Verhältnisse - meine gesamte Familie, Freundeskreis usw. sind in LM und Umgebung – melderechtlich und steuerrechtlich einfach. Lebensmittelpunkt = Hauptwohnsitz. Mein Kfz ließ ich auf meinen Nebenwohnsitz angemeldet, es hat bis jetzt ein F Kennzeichen (vor zwei Wochen habe ich erfahren, dass ich es nach der Hauptwohnsitzverlegung hätte ummelden müssen, dazu später mehr).
Nun hat mein Ehemann in Koblenz eine Stelle angetreten und wir werden die Limburger Wohnung zum Monatsende aufgeben. Wir haben per heute eine Wohnung in Koblenz angemietet, die er unter der Woche nutzt, ich meine in Frankfurt. Beide Wohnungen unterhalten wir aufgrund der jeweiligen Arbeitsstellen, die Wochenenden verbringen wir mal in KO, mal in F. Die Koblenzer Wohnung ist etwas kleiner als die Frankfurter. Gemeinsame Freunde, Familie haben wir weiterhin in LM. Meldrechtlich erfordert dies die Anmeldung zweier Hauptwohnsitze, so weit so gut.
Wie verhält es sich nun steuerrechtlich. Ich habe mehrere Aussagen von Finanzämtern erhalten (LM, F, KO). Einerseits seien Steuerrecht und Melderecht unabhängig voneinander, so dass es dem Finanzamt egal sei, wie wir gemeldet seien. Wir müssten uns nur für einen Lebensmittelpunkt entscheiden, da bei doppelter Haushaltsführung sowieso keine Miete abgesetzt würde, sondern nur die Wegepauschalen.zwischen den Wohnungen. (Finanzamt F) . Die nächste Auskunft widerspricht dem komplett: „Sie brauchen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz, aber Miete der Zweitwohnung ist absetzbar, wenn sie im angemessenen Rahmen liegt“ (LM) Koblenz äußert sich so, dass es faktisch tatsächlich egal sei, ob wir zwei Hauptwohnsitze hätten, der gemeinsame Hauptwohnsitz würde lediglich als Indiz gelten, entscheidend sei jedoch der von uns erklärte Lebensmittelpunkt, den der Berater in der Steuer-Hotleine er aufgrund meiner Schilderung eher in KO sieht (wegen der kürzeren Entfernung zu LM, wo Familie und Freunde seien, gemeinsamer Mietvertrag) und wir somit die Frankfurter Wohnung als Referenzwohnung für die doppelte Haushaltsführung absetzen sollten. Außerdem würden sehr wohl anteilsmäßige Miete (60qm) angerechnet (diese Wohnung ist 72qm).
Drei Anfragen, drei Aussagen, wobei sich keiner 100%ig sicher war. Da ich mich jedoch an/ummelden muss, stehe ich unter Zeitdruck.
Das Ganze wird zusätzlich kompliziert, da F keine Anwohnerparkausweise für Fremdkennzeichen ausstellt, d. h. wenn ich mich, obwohl aufenthaltstechnisch KO und F gleichgestellt sind, trotzdem in KO mit Hauptwohnsitz anmelden würde, mein Auto ebenfalls dort zugelassen werden müsste. Damit sind die Voraussetzungen für meine Anwohnerparkrecht nicht mehr gegeben (der Hauptwohnsitz ist ausnahmslos Grundvoraussetzung), was ich unter allen Umständen vermeiden möchte. Bisher habe ich mein Auto immer noch in F zugelassen, was aber laut Aussage des Ordnungsamtes seit 2007 gesetzeswidrig ist, wie ich im Rahmen meiner Erforschungen dieses Sachverhalts nun erfahren habe). Daher ist es mir wichtig zu erfahren, ob es wirklich stimmt, dass man mit zwei Hauptwohnsitzen doppelte Haushaltsführung geltend machen kann. Ich möchte vermeiden, mich nur für das Finanzamt in KO anzumelden, dadurch meinen Parkausweis zu verlieren und hinterher zu erfahren, dass es steuerrechtlich gar nicht nötig gewesen wäre.
Meine Frage lautet nun: ist es steuerrechtlich von Bedeutung, ob wir einen gemeinsamen oder zwei Hauptwohnsitze haben? Nach meinem jetztigen Informationsstand würden wir unsere Hauptwohnsitze jeweils in F und KO anmelden und ich zusätzlich einen Nebenwohnsitz in Koblenz.
Doppelte Haushaltsführung









