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Frage geschrieben am 06.10.2009 14:12:42

zwangsräumung einer wohnung

Rechtsgebiet: Mietrecht, Wohnungseigentum | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2016
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 367 weitere Antworten zum Thema Wohnung.
hallo uns ist vor 4 wochen die wohnung zwangageräumt worden. und nun geht es um die möbel die eingelagert worden. die gerichtsvollzieherin meinte am tag der räumung wenn wir ein wohnung haben solen wir uns melden und da bekommen wir die möbel sie gibt sie frei und wir können die kosten auf raten bezahlen.jetzt muss plötzlich die wohnbau unsere möbel frei geben. und wenn die wohnbau sich quer stellt dann bekommen wir nur eine notwenigen teil.wir haben drei kinder...was bedeutet da notwendig???? und hätten sie noch einen tip hierzu??


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Diese Antwort ist vom 6.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.10.2009 15:30:00
Rechtsanwalt Thilo Reimers
Rosengasse 8, 97070 Würzburg, Tel: 0931405158, Fax: 0931405241
Strafrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

Sie beschreiben den Sachverhalt etwas unklar. Ich gehe jetzt von Folgendem aus:

Sie sind vor 4 Wochen zwangsgeräumt worden aufgrund eines Urteils bzw. Vollstreckungstitels aus einem Urteil oder Vollstreckungsbescheid. Die Wohnbau war Ihr bisheriger Vermieter.
Ihre Möbel wurden eingelagert, auf Kosten des Vermieters.
Diese Möbel möchten Sie gerne wieder ganz zurückhaben.
Sie haben monatlich nur wenig Geld zur Verfügung.


Hierbei ist noch wichtig, ob der Vermieter nur wegen des Räumungstitels vollstrecken kann, oder aber er auch einen Zahlungstitel hat (etwa weil Sie noch Miete schulden).
Wenn er das nämlich hat (wovon ich im Folgenden ausgehe), dann kann er auch nichtnotwendige Gegenstände des Mobiliars pfänden lassen. Den nicht pfändbaren Rest können Sie herausverlangen.

Was nicht pfändbar ist, finden Sie hier in § 811 ZPO aufgelistet.

Den Rest darf der Vermieter prinzipiell verwerten lassen. Es kommt also durchaus auf den guten Willen der Wohnbau an. Diese ist an den Möbeln wahrscheinlich nicht so sehr interessiert, so dass sie möglicherweise gerne mit einer Ratenzahlung einverstanden wäre.
Diese muss aber vereinbart werden.

In sofern habe ich folgenden- sehr wertvollen- Rat an Sie:
Gehen Sie möglichst bald zu einem Rechtsanwalt in Ihrer Nähe, der Mietrecht zumindest schwerpunktmäßig macht (siehe Telefonbuch..). Den müssen Sie NICHT selbst bezahlen, wenn Sie nur wenig Geld im Monat zur Verfügung haben (Kinder werden mit Freibeträgen angerechnet, mindern das Einkommen also zu Ihren Gunsten). Das geht Folgendermaßen:
Der Rechtsanwalt wird Sie zum Amtsgericht schicken, wo Sie sich einen Beratungshilfeschein holen können, d.h. dass das Gericht die Kosten übernimmt, eventuell stellt er den Antrag auch selbst für Sie. Sie können sich auch schon vor dem Anwaltsbesuch den Schein selbst bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnsitzes beantragen.
Der Rechtsanwalt wird dann, nachdem er sich anhand der gesamten bisherigen Verfahrensunterlagen (für Sie kostenlos!) wahrscheinlich mit dem Vermieter "Wohnbau" Kontakt aufnehmen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung herbeizuführen. Auch kann er Vollstreckungsschutz beantragen (d.h. dass Ihre Sachen nicht nach einer bestimmten Frist versteigert werden usw.).

Ich hoffe, Ihnen hier weitergeholfen zu haben. Gerne können Sie sich auch an meine Kanzlei wenden.


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