mein ExMann fordert von mir für seine doppelte Haushaltsführung in den Jahren von 2007 bis 2010 15.200 €. Weitere Kosten 14.500 € weil er die Restschuld vom gemeinsamen Hausverkauf übernommen hat, sprich er hat ein neuen Kredit dafür aufgenommen.
Ja er ist damals aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen, seine beiden Söhne (der eine bis zum schluß, der andere glaub ich mitte 2009) blieben aber bei mir im Haus wohnen. Wobei er nicht ausgezogen ist, sondern nur bei seiner neuen Freundin geschlafen hat.
Er hat mir Heute eine Frist von 10 Tagen gesetzt, dass ich ihm sein "zustehendes" Geld auf sein Konto überweisen soll.
Ich bin mir eigendlich schon sicher, dass er keinerlei Ansprüche hat, würde aber dennoch gerne eine Anwaltsmeinung dazuholen, bzw vlt auch ein "schönes Anschreiben", dass ich nichts zahlen werde. Ich kann es eh nicht, da ich zZ Hartz 4 empfange und eine Tochter im Alter von 13 Monaten habe.
Vlt. kann mir hier jemand helfen???
-- Einsatz geändert am 04.11.2010 16:11:32
Antwort geschrieben am 04.11.2010 16:20:17 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 524
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Zunächst sollten Sie die Forderungen des Mannes zurückweisen. Macht er die Forderungen auch weiterhin geltend, sollten Sie in Erwägung ziehen, einen Anwalt zu beauftragen. Hier kann Ihnen auch ein Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe helfen, sodass Ihnen keine Kosten erwachsen.
Ein Anschreiben kann ich Ihnen im Rahmen dieser Beratung nicht anfertigen. Dazu müssten Sie nicht gesondert beauftragen, ggf. über Beratungshilfe, das wäre kein Problem.
Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung wären als Schadensersatz geltend zu machen. Dazu bedarf es aber auch einer Anspruchsgrundlage. Eine solche ist aber nicht ersichtlich. Es kann keinen Schaden darstellen, wenn der Mann jahrelang eine doppelte Haushaltsführung betrieben hat.
Wenn er es aufgrund der Trennung vorgezogen hat, bei seiner neuen Partnerin zu übernachten, kann Ihnen daraus kein Vorwurf gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch ist dadurch jedenfalls nicht begründet.
Die Forderung hinsichtlich der Restschuld des Hauses besteht nur dann, wenn er diesen Betrag für Sie übernommen hat. Es muss also wiederum eine Anspruchsgrundlage geben.
Ob diese Forderung berechtigt ist, hängt davon ab, wie die Eigentumsverhältnisse am Haus sind und insbesondere was hinsichtlich der Finanzierung vereinbart worden ist.
Hier sollten Sie zunächst auch diesen Teil der Forderung zurückweisen und um Begründung bitten. Kann der Mann aber nachvollziehbar begründen, dass er einen Anspruch hat, muss man sich mit ihm über die Zahlung verständigen. Ggf. käme eine Ratenzahlung in Betracht.
Der Anspruch wäre z.B. dann begründet, wenn er das Haus finanziert hat und Sie jetzt aber darin wohnen oder sonstige Vorteile daraus ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.11.2010 17:40:45
also, das Haus ist verkauft worden. Ich selbst und auch mein Ex-Mann wohnen dort nicht mehr. Er ist vom Kaufvertrag ca 9.000 € runter gegangen und ich hatte ihn darauf hingewiesen, dass wir selbst dann das Geld aufbringen müssen. Er meinte damals zu mir, dass das kein Problem darstelle und er die Restschuld selbst bezahlt und auch mit der Bank ist die Restschuld nur mit einem neuen unabhängigen Kredit (mit dem ich nichts zu tuen habe) beglichen worden. Habe ich das denn jetzt richtig verstanden, dass er dann keinen Anspruch auf eine Forderung hat?
Ihre Antworten bisher waren sehr hilfreich. Einen Teil des Anschreibens habe ich schon verfasst. Vlt. könnten Sie mir diese Frage noch beantworten.
Vielen Dank für Ihre bisherige Antwort
also, das Haus ist verkauft worden. Ich selbst und auch mein Ex-Mann wohnen dort nicht mehr. Er ist vom Kaufvertrag ca 9.000 € runter gegangen und ich hatte ihn darauf hingewiesen, dass wir selbst dann das Geld aufbringen müssen. Er meinte damals zu mir, dass das kein Problem darstelle und er die Restschuld selbst bezahlt und auch mit der Bank ist die Restschuld nur mit einem neuen unabhängigen Kredit (mit dem ich nichts zu tuen habe) beglichen worden. Habe ich das denn jetzt richtig verstanden, dass er dann keinen Anspruch auf eine Forderung hat?
Ihre Antworten bisher waren sehr hilfreich. Einen Teil des Anschreibens habe ich schon verfasst. Vlt. könnten Sie mir diese Frage noch beantworten.
Vielen Dank für Ihre bisherige Antwort
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 04.11.2010 17:59:42
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn Sie das so erläutern, besteht kein Anspruch des Mannes auf das Geld für das Haus.
Sie können ihm also mitteilen, dass Sie die gesamte Forderung zurückweisen.
Gern können Sie mir das Anschreiben auch zru Durchsicht zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Wenn Sie das so erläutern, besteht kein Anspruch des Mannes auf das Geld für das Haus.
Sie können ihm also mitteilen, dass Sie die gesamte Forderung zurückweisen.
Gern können Sie mir das Anschreiben auch zru Durchsicht zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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