zurückbehaltung von Guthaben Umsatzsteuer
05.03.2013 21:13 |
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Steuerrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Patrick Hermes
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Guten Tag, folgender Sachverhalt hat sich ereignet.
Die Lohnsteuer für meinen Betrieb war am 15.01.2013 in Höhe von 3100,00€ fällig.
Am 25.01.2013 übermittelte ich eine korrigierte Anmeldung für September mit einem Guthaben von 3853,00 €.
Es folgte auch eine Mitteilung, dass der Verspätungszuschlag aufgehoben sei. am 22.02.2013 bekam mich eine utopische Schätzung über November und Dezember 2012.
Am 28.02.2013 stand dann ein Vollziehungsbeamter vor meiner Haustüt und nötigte mich dazu ihm die Lohnsteuer zzgl, Säumniszuschläge in bar mitzugeben, anderenflss würde er einen Kuckuck auf meine Fahrzeuge kleben.
Auf meine Frage, was mit meinem Guthaben passiert sei antwortete er es würde keins geben.
Am nächsten Tag rief ich beim Finanzamt anund bat um einen Steuerkontoauszug.
Dieser kam heute an und darauf ist zu erkennen, dass mein Guthaben am 25.01.2013 auf den Monat November verrechnet worden ist.
Am 25.01 gab es jedoch noch keine Schätzung/Voranmeldung für November.
Nun meine Frage: Muss das FA nicht erst auf die fällige Steuer umbuchen ( hier Lohnsteuer)?
Darf das FA am 25.01.2013 auf den Monat November umbuchen obwohl es definitiv keine Schätzbescheid/ Anmeldung gibt?
Trifft nicht Ihr Problem?
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