zu schwere Dachterrasse
21.04.2010 15:27 |
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Baurecht, Architektenrecht
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Guten Tag, an meinem Haus (Baujahr 1903) hat ein Wasserschaden bewirkt, dass ich die Terrasse neu machen lasse. Der Verantwortliche der tàtigen Dachbaufirma, nachdem er gestern die Terrasse demontiert hat, sagte mir wòrtlich: “Wer das konstruiert hat, gehòrt ins Gefàngnis.”
Pro Quadratmeter sind ùber 1 Zentner Gewicht (Kies, Gewegplatten, viele Schichten alter Dachpappe) auf den Balken. Einer war durchgefault, “irgendwann wàre die Terrasse eingestùrzt.”
Unter der Terrasse, im 1. OG, ist ein vielgenutzter Wintergarten..Ich darf mir gar nicht ausmalen, was hàtte passieren kònnen.
2002 wurde das 3stòckige Haus von einem Bùrogebàude in ein Mietshaus umgewandelt, was es auch vorher gewesen war. Der damalige Bauleiter ist ein Statiker. Meine Frage: kann ich gegen ihn vorgehen? Nicht nur aus finanziellen Grùnden, sondern wegen der Verantwortung. Wie lange ist die Gewàhrleistung bei Statikern?
Vielen Dank, freundliche Grùsse,








